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Individuelle Gesundheitsleistungen

Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit – und manchmal mehr, als die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt. Wer über den Standard hinaus in seine Gesundheit investieren möchte, stößt früher oder später auf den Begriff IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen. Sie ergänzen das Kassenangebot, richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen des Patienten und werden vollständig selbst bezahlt. In einer gut geführten Hausarztpraxis oder einem MVZ der Inneren Medizin sind IGeL-Leistungen kein Verkaufsinstrument, sondern ein seriöses medizinisches Angebot – transparent kommuniziert, individuell abgestimmt und medizinisch begründet.

Was sind IGeL-Leistungen und warum gibt es sie?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung deckt die medizinisch notwendige Grundversorgung ab – das ist sein Auftrag. Er ist aber nicht dazu gedacht, jede wünschenswerte oder vorsorgeorientierte Leistung zu finanzieren. Hier entstehen Lücken, die Patienten mit eigenen Mitteln füllen können.

IGeL-Leistungen sind ärztliche Leistungen, die nicht vom GKV-Leistungskatalog erfasst werden, medizinisch aber begründbar sind. Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet und müssen vor der Durchführung schriftlich mit dem Patienten vereinbart werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben – kein seriöser Arzt führt eine IGeL-Leistung durch, ohne zuvor das ausdrückliche Einverständnis eingeholt zu haben.

In der Allgemeinmedizin und der Inneren Medizin sind IGeL-Leistungen ein natürlicher Teil des Angebots. Patienten kommen mit konkreten Wünschen – eine umfangreichere Vorsorgeuntersuchung, ein erweitertes Labor, ein Herzultraschall zur Eigeninitiative. Ein guter Arzt erklärt, was die Leistung bringt, was sie kostet und ob sie im individuellen Fall sinnvoll ist – ohne Druck, ohne Übertreibung.

Welche IGeL-Leistungen werden häufig nachgefragt?

Das Spektrum individueller Gesundheitsleistungen ist breit. Einige Bereiche werden besonders häufig nachgefragt:

  • Erweiterte Labordiagnostik: Vitamin-D-Bluttest, Ferritin, Schilddrüsenhormone über das Basisscreening hinaus, Entzündungsmarker oder Mikronährstoffanalysen – alles, was über das Basislabor des Check-up 35 hinausgeht
  • Herzdiagnostik: Herzultraschall zur Eigeninitiative, Stressechokardiographie zur Abklärung von Belastbarkeit, erweitertes Belastungs-EKG für Sportler
  • Ultraschalluntersuchungen: Schilddrüsenultraschall zur Vorsorge, Ultraschall der Bauchorgane ohne spezifische Beschwerden, Gefäßuntersuchungen zur Arteriosklerose-Früherkennung
  • Reisemedizin: Reiseimpfungen gegen Typhus, Hepatitis A und B, Tollwut oder Gelbfieber, kombiniert mit einer ausführlichen Impfberatung
  • Hautkrebs-Screening: Über den gesetzlichen Anspruch hinaus, etwa jährlich statt alle zwei Jahre

Diese Leistungen eint: Sie sind medizinisch sinnvoll – auch wenn die Kasse sie nicht bezahlt. Der Unterschied liegt nicht in der medizinischen Qualität, sondern in der Frage, wer die Kosten trägt.

Transparenz als Grundprinzip

Das größte Missverständnis rund um IGeL-Leistungen ist das Gefühl, überrumpelt zu werden. Patienten berichten manchmal, dass sie im Behandlungszimmer plötzlich mit einer Leistung konfrontiert wurden, die sie nicht wollten – und nicht wussten, dass sie selbst bezahlen müssen.

Das ist kein unvermeidliches Merkmal von IGeL-Leistungen, sondern ein Kommunikationsproblem. In einer gut organisierten Praxis wird klar unterschieden: Was übernimmt die Kasse, was nicht? Bevor eine Selbstzahlerleistung durchgeführt wird, erhält der Patient eine schriftliche Information über Art, Umfang und Kosten – und eine Bedenkzeit, wenn er das möchte.

Die schriftliche Vereinbarung – Pflicht und Schutz

Seit einer Ergänzung im Patientenrechtegesetz ist die schriftliche Vereinbarung bei IGeL-Leistungen Pflicht. Der Patient muss vor der Durchführung schriftlich informiert werden über:

  • Die genaue Bezeichnung der Leistung
  • Den voraussichtlichen Preis nach GOÄ
  • Den Hinweis, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt
  • Mögliche Alternativen innerhalb des Kassenleistungskatalogs

Diese Vereinbarung schützt beide Seiten. Den Patienten vor unerwarteten Kosten, den Arzt vor späteren Streitigkeiten. Wer eine IGeL-Leistung ohne schriftliche Vereinbarung durchführt, kann den Honoraranspruch im Zweifel nicht durchsetzen.

Seriöse IGeL-Leistungen erkennen

Nicht jede angebotene Selbstzahlerleistung ist gleich sinnvoll. Der IGeL-Monitor – ein unabhängiges Informationsangebot des MDS, des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen – bewertet bekannte IGeL-Leistungen nach ihrem wissenschaftlichen Nutzen. Patienten können dort nachschlagen, welche Leistungen gut belegt sind und welche eher nicht.

Ein verlässliches Zeichen für eine seriöse Leistung: Der Arzt erklärt ehrlich, was bekannt ist und was nicht. Er macht keine übertriebenen Versprechungen, nennt realistische Erwartungen und respektiert es, wenn ein Patient die Leistung ablehnt. Guter medizinischer Rat kommt ohne Verkaufsdruck aus.

IGeL und das Vertrauensverhältnis zum Arzt

Das Angebot von Privatleistungen verändert das Arzt-Patienten-Verhältnis, wenn es nicht sorgfältig gehandhabt wird. Wer das Gefühl hat, sein Arzt wolle vor allem Geld verdienen, verliert das Vertrauen – und kommt im Zweifel seltener zur Vorsorgeuntersuchung oder zum Gesundheitscheck.

Umgekehrt kann ein gut kommuniziertes IGeL-Angebot das Vertrauen stärken. Wer merkt, dass sein Hausarzt oder Internist ihm wirklich mehr bieten möchte – und dabei offen über Kosten, Nutzen und Alternativen spricht – erlebt das als Zeichen von Kompetenz und Fürsorge.

In einer Hausarztpraxis oder einem MVZ, das IGeL-Leistungen seriös anbietet, sind diese kein Randthema, sondern ein integrierter Teil des Versorgungskonzepts. Patienten, die mehr wollen, bekommen mehr – auf einer Grundlage aus Information, Transparenz und echtem medizinischen Mehrwert. Das ist der Maßstab, an dem sich jedes Angebot messen lassen muss.