Digitale Patientenakte
Das Gesundheitswesen wird digitaler – und die Patientenakte mittendrin. Was früher als Papierordner in Arztpraxen lagerte, wandert zunehmend in sichere digitale Systeme. In Deutschland ist seit 2021 die elektronische Patientenakte, kurz ePA, für alle gesetzlich Versicherten verfügbar. Sie soll den Austausch zwischen Ärzten vereinfachen, Doppeluntersuchungen vermeiden und Patienten mehr Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten geben. Klingt gut – aber wie funktioniert das in der Praxis, was sind die Vorteile, und was sollten Patienten wissen, bevor sie die ePA nutzen?
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Sammlung aller medizinisch relevanten Informationen eines Patienten. Sie kann Befunde, Arztbriefe, Medikamentenpläne, Laborergebnisse, Impfdokumentationen und vieles mehr enthalten – alles an einem Ort, digital gespeichert und bei Bedarf abrufbar.
Anders als eine praxisinterne digitale Akte, die nur innerhalb einer Praxis genutzt wird, ist die ePA praxisübergreifend angelegt. Das bedeutet: Wenn der Patient es möchte, können verschiedene behandelnde Ärzte auf dieselben Informationen zugreifen – der Hausarzt genauso wie der Internist, der Kardiologe oder der Spezialist im Krankenhaus. Voraussetzung dafür ist immer die ausdrückliche Zustimmung des Patienten. Niemand bekommt Zugriff ohne Erlaubnis.
Die technische Grundlage bildet die Telematikinfrastruktur, ein sicheres Datennetz, das speziell für das deutsche Gesundheitswesen entwickelt wurde. Betrieben wird es von der Gematik GmbH, einer Gesellschaft, an der unter anderem das Bundesgesundheitsministerium beteiligt ist.
Was kann in der ePA gespeichert werden?
Der Umfang der ePA wächst schrittweise. Aktuell können folgende Inhalte gespeichert werden:
- Arztbriefe und Befundberichte aus Praxen und Krankenhäusern
- Medikamentenpläne mit allen aktuell verordneten Präparaten
- Laborergebnisse und Untersuchungsbefunde, etwa nach einer Blutabnahme
- Impfdokumentationen, die den Impfstatus auf einen Blick zeigen
- Ergebnisse von Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel aus dem Check-up 35
- Bildgebende Befunde wie Ultraschallaufnahmen oder EKG-Auswertungen
- Notfalldatensatz, der im Ernstfall schnell die wichtigsten Informationen liefert
Patienten entscheiden selbst, welche Inhalte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Diese Kontrolle ist ein zentrales Prinzip der ePA.
Wie richtet man die ePA ein?
Die ePA wird über die eigene Krankenkasse beantragt. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA anzubieten. Die meisten Kassen stellen dafür eine eigene App zur Verfügung, über die Patienten ihre Akte verwalten, Inhalte einsehen und Zugriffsrechte steuern können.
Wer kein Smartphone nutzt oder die App nicht bedienen möchte, kann die ePA auch ohne aktive Eigennutzung führen lassen. In diesem Fall verwalten die behandelnden Ärzte die Inhalte, ohne dass der Patient selbst aktiv eingreifen muss. Seit Anfang 2025 wird die ePA in Deutschland für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt – wer das nicht möchte, kann aktiv widersprechen.
Vorteile der digitalen Akte im Praxisalltag
Der größte Vorteil der ePA liegt auf der Hand: Informationen müssen nicht mehr mühsam zusammengesucht werden. Wer bisher bei jedem neuen Arzt von vorn anfangen musste – alte Befunde erklären, Medikamente aufzählen, Operationen schildern – profitiert davon, dass relevante Daten bereits vorliegen.
Das ist besonders wertvoll in der Allgemeinmedizin und der Inneren Medizin, wo der Hausarzt oft die Schaltstelle zwischen verschiedenen Fachärzten ist. Mit einer gut gepflegten ePA kann er auf einen Blick sehen, was der Kardiologe befundet hat, welche Medikamente der Rheumatologe verschrieben hat und welche Laboruntersuchungen zuletzt durchgeführt wurden. Das spart Zeit, vermeidet Doppelarbeit und reduziert das Risiko von Wechselwirkungen.
Für Patienten mit chronischen Erkrankungen ist die ePA besonders hilfreich. Wer an Diabetes, Bluthochdruck oder Herzerkrankungen leidet und regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmt, hat mit der ePA alle Verlaufsdaten gesammelt an einem Ort. Veränderungen lassen sich besser nachverfolgen, Therapien gezielter anpassen.
Weniger Doppeluntersuchungen, mehr Effizienz
Ein häufiges Problem im deutschen Gesundheitssystem: Dieselbe Untersuchung wird mehrfach durchgeführt, weil Befunde nicht vorliegen oder nicht rechtzeitig übermittelt werden. Ein EKG hier, eine Blutabnahme dort – und beim nächsten Arzt wird alles nochmal gemacht, weil die Ergebnisse fehlen.
Die ePA kann dieses Problem deutlich entschärfen. Wenn aktuelle Befunde digital abrufbar sind, muss nicht jedes Mal von vorn angefangen werden. Das entlastet nicht nur das Gesundheitssystem, sondern erspart dem Patienten auch unnötige Wartezeiten und Unannehmlichkeiten.
Datenschutz und Sicherheit der ePA
Mit der Digitalisierung von Gesundheitsdaten entstehen naturgemäß Fragen zum Datenschutz. Wer kann auf die Akte zugreifen? Wie sicher sind die Daten? Was passiert bei einem Cyberangriff?
Die ePA ist technisch durch mehrere Sicherheitsebenen geschützt: Verschlüsselung der Daten, sichere Authentifizierung der Nutzer und ein striktes Zugriffsmanagement. Kein Arzt kann ohne aktive Freigabe durch den Patienten auf die Akte zugreifen. Krankenkassen haben keinen Einblick in die medizinischen Inhalte der ePA – das ist gesetzlich ausgeschlossen.
Dennoch bleibt ein Restrisiko, das bei jedem digitalen System besteht. Wer seine Daten besonders schützen möchte, sollte die Zugriffsrechte in der App regelmäßig überprüfen und nicht mehr benötigte Freigaben widerrufen. Auch das Sperren der ePA ist jederzeit möglich – ohne Angabe von Gründen.
Die digitale Patientenakte ist kein Allheilmittel, aber ein echter Fortschritt. Sie gibt Patienten mehr Kontrolle, erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und macht das Gesundheitssystem ein Stück effizienter. Wer sie bewusst nutzt, profitiert – und wer Fragen hat, findet beim Hausarzt den richtigen Ansprechpartner.




